Stimmrecht/Beschlussfähigkeit | Vorstand | Kassenprüfung | Auflösung des Vereins
§1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
§2: Zweck und Ziele
des Jungen Staatstheaters Parchim mit dem Schwerpunkt
eines Theaters für Kinder und Jugendliche.
Dazu verfolgt der Förderverein u. a. als Ziele:
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit,
- die Gewinnung weiterer Theaterfreunde,
- die Unterstützung bei der Verankerung des Jungen Staatstheaters Parchim in das kulturelle Leben der Stadt Parchim und des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie über die Region hinaus, insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen,
- Einwerbung von Mitteln zur Unterstützung insbesondere von über den üblichen Theaterbetrieb hinausgehenden Theaterprojekten mit Kindern und Jugendlichen für diese Altersgruppen.
§3: Mitgliedschaft
Über den Beginn der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied eine gesonderte Nachricht, nachdem der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit über den Antrag entschieden hat. Bei Ablehnung durch den Vorstand kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Sie entscheidet endgültig über den Antrag.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn dieses
- gegen die Interessen des Fördervereins handelt
- trotz dreimaliger schriftlicher Erinnerung seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist.
Die beabsichtigte Streichung aus der Mitgliederliste ist vorher schriftlich anzukündigen. Gegen den Ausschluss kann Widerspruch eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.
§4: Mitgliedsbeiträge
§5: Organe
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
§6: Mitgliederversammlung
- die Entscheidung über die Satzung, Satzungsänderungen sowie Entscheidung über die Auflösung des Vereins
- die Wahl und ggf. die Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- die Wahl der Personen für die Kassenprüfung, die nicht dem Vorstand angehören
- die Festlegung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten
- die Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Weitere Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies im Interesse des Fördervereins für erforderlich hält oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder die Einberufung vom Vorstand verlangt. Dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§7: Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
Der Vorstand hat die Mitglieder unverzüglich vom Ergebnis dieses Verfahrens schriftlich zu informieren.
§8: Vorstand
- dem bzw. der Vorsitzenden,
- dem bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Schatzmeister bzw. der Schatzmeisterin,
- dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin,
- dem bzw. der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie
- bis zu drei weiteren Vereinsmitgliedern als Beisitzer bzw. Beisitzerinnen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.
Mitgliederversammlung im Amt.
§9: Kassenprüfung
deren ordnungsgemäße Verbuchung und deren Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen.
Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.
Die Personen für die Kassenprüfung haben die Mitgliederversammlung über Inhalt und Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§10: Auflösung des Vereins
Zweckes fällt das Vermögen des Fördervereins an die Stadt
Parchim mit der Auflage, die Mittel ausschließlich für kulturelle
Zwecke für Kinder und Jugendliche zu verwenden.